Jugendliche ab 14 Jahren und junge Volljährige werden im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII bzw. einer Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, ggf. in Verbindung mit §41 SGB VIII betreut und begleitet.
Ziel ist eine individuelle Unterstützung und Stärkung der jungen Menschen im Umgang mit der psychischen Problemlage. Zudem werden die elterlichen Erziehungskompetenzen in diesem Hinblick gefördert.
Voraussetzungen für eine positive, altersgemäße Entwicklung junger Menschen sind:
- Verselbstständigung und Stärkung der Selbstwirksamkeit im Alltag
- Erarbeitung privater und schulischer bzw. beruflicher Perspektiven
- Aufklärung
- Akzeptanz
Für Fallanfragen wenden Sie sich bitte an jupsyflex-fallanfragenoSpam@bbw-leipzig.de
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Flexible Hilfen zur Erziehung
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